Benutzerordnung für das Wohnheim-Netzwerk

You can find the english version here!

Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln des Rechenzentrums gelten im Wohnheim Guckelsberg folgende Regelungen:

Einfacher Zugriff

0. Jeder Bewohner kann jeden Computer ohne vorherige Anmeldung an das Netzwerk anschließen, sofern dieser mit DHCP konfiguriert wird. Wenn die automatische Proxy-Suche im Browser aktiviert ist, so kann man mit diesen Computern surfen. Insbesondere lässt sich damit die Befolgung der Regeln 1-3 vorbereiten.

Sicherheits-Regeln

1. Das Betriebssystem aller Computer muss auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. (z.B. automatische Updates unter Windows)

2. Es muss ein Virenscanner installiert sein, der mindestens alle 2 Tage aktualisiert wird. (Wie empfehlen den kostenlosen AVIRA.)

3. Es muss eine Firewall aktiv sein. (Die Windows-integrierte Firewall genügt.)

Traffic-Regeln

4. Die Verwendung jeglicher Peer-To-Peer/Filesharing-Software im Wohnheim ist untersagt. Dies schließt Kazaa, Gnutella, eMule, Azurus, Bittorrent, Bearshare ebenso mit ein wie Peer-To-Peer basierende Internet-TV-Software!

5. Die Verwendung des VPN-Systems des Rechenzentrums der Universität ist sowohl untersagt, als auch technisch blockiert. Sollte ein konkreter Bedarf bestehen, so kann bei den Netzwarten ein Antrag auf Freischaltung gestellt werden.

6. Jeder Benutzer mit eigener IP kann auf der Homepage des Wohnheims seinen aktuellen Traffic einsehen. Jeder Benutzer ist selbst für die Einhaltung der aktuellen Limits verantwortlich (15 000 MB, Stand März 2009). Um geringfügige Überschreitungen in einem Monat zu ermöglichen, gilt folgende Regelung: Der Traffic eines Monats darf 20 000 MB, der Traffic des aktuellen und des vorigen Monats darf in der Summe 30 000 MB nicht übersteigen. Bei Überschreitung einer dieser Schwellen wird der Zugang sofort mindestens bis zum Monatsende gesperrt.

Zugriffs-Regeln

8. Ein Zugriff auf Computer im Netzwerk des Wohnheims ist von außerhalb generell nicht möglich. Es gelten folgende Ausnahmen:
8a. Aus dem VPN des Rechenzentrums kann auf alle Computer auf Port 22 (SSH) und Port 3389 (RDP) zugegriffen werden.
8b. Mit besonderem Grund kann einzelnen Benutzern eine Port-Weiterschaltung vom Wohnheim-Server (www.wohnheim-guckelsberg.de, 134.96.82.252) auf Ports des eigenen Rechners eingerichtet werden. Diese sind mit Begründung bei den Netzwarten zu beantragen. Diese Weiterleitungen sind von überall ohne Einschränkungen zu erreichen.

 

Jeder Bewohner kann einen Antrag  auf eine eigene IP stellen. Dieser wird von den Netzwarten nach Prüfung der Punkte 1-3 dieser Benutzerordnung bearbeitet. Eine Freischaltung ohne Prüfung ist nicht möglich.